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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Seminarräumen

Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Seminarräumen sowie die damit verbundenen weiteren Leistungen und Lieferungen zwischen dem Vermieter (KLETZMAYR HOF GmbH) und dem Mieter. Abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Angebots seitens des Mieters und der anschließenden schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande.

Leistungen des Vermieters
Der Vermieter stellt dem Mieter die im Vertrag vereinbarten Seminarräume und ggf. zusätzliche Dienstleistungen (wie technische Ausstattung, Verpflegung etc.) zur Verfügung. Die Räume werden in dem Zustand übergeben, der für die Durchführung der vereinbarten Veranstaltung geeignet ist.

Nutzungszweck
Die angemieteten Räumlichkeiten dürfen ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden. Eine Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung für andere als die vereinbarten Zwecke bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

Preise und Zahlungsbedingungen
• Die vereinbarten Mietpreise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

• Die Zahlung erfolgt gemäß den im Vertrag festgelegten Zahlungsbedingungen. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Miete im Voraus zu bezahlen.

• Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren berechnet.

Stornierung und Rücktritt
• Der Mieter kann bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.

• Bei einer Stornierung zwischen 29 und 15 Tagen vor Mietbeginn wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises fällig.

• Bei einer Stornierung ab 14 Tagen vor Mietbeginn wird der volle Mietpreis berechnet.

• Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.

Haftung des Mieters
• Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter, Veranstaltungsteilnehmer oder sonstige Dritte im Zusammenhang mit der Anmietung der Räumlichkeiten verursacht werden.

• Der Mieter hat für ausreichenden Versicherungsschutz Sorge zu tragen.

Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Eine Haftung für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich, die im Gebäude geltende Hausordnung einzuhalten und dafür zu sorgen, dass auch seine Gäste und Mitarbeiter diese einhalten.

Schlussbestimmungen
• Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser AGB bedürfen der Schriftform.

• Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

• Als ausschließlicher Gerichtsstand gilt, soweit diese Vereinbarung zulässig ist, das sachlich zuständige Gericht Linz als vereinbart. Auf diesen Vertrag kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.

Stand:

Mai 2024